Unternehmensgründung in Deutschland einfach erklärt
Die Gründung eines Unternehmens in Deutschland kann kompliziert werden, hier erfahren Sie alles, was Sie für den Start in die Selbständigkeit wissen müssen.
Einen Businessplan erstellen
Der Businessplan ist vielleicht das wichtigste Dokument, das ein Unternehmer erstellen kann. Der Businessplan hilft, die Richtung für die ersten Jahre des Unternehmens zu bestimmen und gibt potenziellen Investoren und Banken eine Vorstellung von der Unternehmensstruktur, den Zielen und den Zukunftsplänen. Unternehmen auf allen Erfolgsstufen erstellen Businesspläne. Es handelt sich um ein Arbeitsdokument, das vierteljährlich oder jährlich aktualisiert werden sollte.
Geeignete Rechtsform wählen
Einige gängige deutsche Geschäftsarten sind:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Freiberufler
- Einzelunternehmer
- UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt)
- (auch “Mini GmbG gennant”)
- Aktiengesellschaft (AG)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Tochtergesellschaft
- Filliale
Die GmbH ist die in Deutschland am weitesten verbreitete Form der Unternehmensstruktur und kann von einer einzigen Person gegründet werden, die als alleiniger Gesellschafter fungiert. Sie erfordert jedoch 25.000 € Startkapital, von denen 12.500 € bei der Registrierung vorhanden sein müssen.
Eintragung in das Handelsregister
Prüfen Sie, ob Ihr gewünschter Firmenname für Sie verfügbar ist. Glücklicherweise ist dies ein einfacher Prozess, denn die Unternehmensregister-Website ermöglicht es Ihnen, nach bereits registrierten Firmennamen zu suchen und zu überprüfen.
Beglaubigen Sie Ihre Satzung
Für die meisten Unternehmensstrukturen müssen Sie Ihre Satzung und den Gesellschaftsvertrag bei einem Notar beglaubigen lassen.
Eröffnung eines Bankkontos und Einzahlung von Kapital
Als nächstes müssen Sie ein deutsches Bankkonto eröffnen, das das anfängliche Gesellschaftskapital enthält (oder zumindest so viel, dass es das Minimum erreicht). Viele deutsche Banken erlauben die Kontoeröffnung online, d.h. Sie können diesen Schritt aus der Ferne durchführen – aber seien Sie gewarnt, dass die meisten Bank-Webseiten vollständig auf Deutsch sein werden. Beachten Sie, dass Sie weiterhin verpflichtet sind, Ihre Identität nachzuweisen – dies kann bei Ihrer örtlichen Poststelle geschehen, oder Sie können sich an einen Notar oder Anwalt wenden, um Ihre Identität zu verifizieren. Wenn Sie sich persönlich bei der Bank anmelden, können Sie oder Ihr Vertreter aufgefordert werden, Ihren Reisepass oder eine Identitätskarte sowie eine Meldebescheinigung vorzulegen.
Einreichung Ihrer Satzung beim Handelsregister
Nun müssen Sie Ihre Satzung über den Notar beim Handelsregister einreichen. Sie müssen einen Antrag beim Handelsregister stellen (mit notariell beglaubigten Unterschriften), die notariell beglaubigte Satzung, eine Liste der Aktionäre der Gesellschaft, eine notariell beglaubigte Bescheinigung über die Hinterlegung des Gründungskapitals und möglicherweise eine Bestellungsurkunde für die Geschäftsführer der Gesellschaft. Im Erfolgsfall wird Ihr neues Unternehmen auf der Website des Handelsregisters veröffentlicht.
Beantragung eines Gewerbescheins und Einreichung weiterer Registrierungen
Je nach Art Ihres Unternehmens müssen Sie möglicherweise eine Gewerbeerlaubnis beantragen – zum Beispiel, wenn Ihr Unternehmen ein Makler, Immobilienmakler, Hotel oder Restaurant ist. Andernfalls müssen Sie bei Ihrem örtlichen Gewerbeamt einen Gewerbeschein beantragen.
Es gibt eine Reihe weiterer Registrierungen und Benachrichtigungen, die in dieser Phase durchgeführt werden müssen:
- Sie müssen sich beim Amt für Statistik anmelden
- Sie müssen sich auch bei der zuständigen Handelskammer anmelden
- Sie müssen das örtliche Arbeitsamt informieren, das Ihnen eine achtstellige Nummer für Ihr Unternehmen zur Verfügung stellt;
- Sie müssen sich dann mit dem Sozialamt unter der Nummer des Arbeitsamtes in Verbindung setzen
- Außerdem müssen Sie sich bei der Krankenkasse anmelden.
Anmeldung beim Finanzamt
Der letzte Schritt ist die Registrierung Ihres neuen Unternehmens beim örtlichen Finanzamt innerhalb von vier Wochen nach der Eröffnung und innerhalb eines Monats nach der Beurkundung der Satzung. Der gesamte Prozess, der in diesem Beitrag beschrieben wird, sollte nicht länger als ein paar Tage dauern, so dass diese Fristen kein Problem darstellen sollten.
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